Selbsthilfe-Richtlinie: Anträge für das zweite Halbjahr 2016 können jetzt gestellt werden!

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26. Mai 2016 / Geschäftsstelle LAG Soziale Brennpunkte e.V.

Das Land Niedersachsen engagiert sich auch weiterhin für Selbsthilfe-Gruppen und -Initiativen und Gemeinwesenprojekte in benachteiligten Stadtteilen. Wir freuen uns mitteilen zu dürfen, dass die „Selbsthilfe-Richtlinie “ um weitere fünf Jahre verlängert und das Fördervolumen für Selbsthilfe-Projekte vor Ort erhöht wurde.

Aktuell werden in diesem Jahr bereits Projekte in Hannover, Diepholz, Verden, Osnabrück, Salzgitter, Göttingen, Delmenhorst, Celle und Hildesheim gefördert.

Wenn Sie ein Projekte in einem benachteiligten Stadtteil planen, können Sie Ihren Antrag direkt hier eingeben.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wer Interesse an dieser Unterstützungsmöglichkeit des Landes hat und mehr Informationen zur Richtlinie erhalten möchte, wendet sich bitte an:

Heribert Simon, Telefon 0511 – 12 3 12 645, selbsthilfe-richtlinie@lag-nds.de